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   AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14 (72)   

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https://dejure.org/2015,66587
AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14 (72) (https://dejure.org/2015,66587)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.06.2015 - 32 C 4265/14 (72) (https://dejure.org/2015,66587)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 32 C 4265/14 (72) (https://dejure.org/2015,66587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Flugverzögerung - Außerplanmäßige Zwischenlandung wegen eines randalierenden Passagiers

  • reise-recht-wiki.de

    Randalierender Passagier auf dem Vorflug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausserplanmäßige Zwischenlandung wegen eines randalierenden Passagiers auf dem Vorflug als außergewöhnlicher Umstand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch bei Ankunftsverspätung aufgrund Zwischenlandung des Vorfluges wegen randalierenden Passagiers - Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Rüsselsheim, 11.07.2012 - 3 C 497/12

    Passagier löst Notrutsche aus - Kein Anrecht auf Ausgleichszahlung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14
    Während typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Passagiere den Anweisungen des Kabinenpersonals Folge leisten und aufgrund ihres Eigenverhaltens gerade keine Gefahr für die Durchführung des Fluges darstellen, ist das die Flugsicherheit gefährdende Verhalten eines Passagiers, begründet auf vorangegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum, vielmehr eine von der Beklagten nicht kontrollierbare Ausnahmesituation vergleichbar mit einem von außen kommenden und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens liegenden Ereignis (vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2014 - 29 C 326/14 (85) zum streitgegenständlichen Flug; AG Rüsselsheim, Urteil vom 11.07.2012 - 3 C 497/12 (36), juris).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14
    Die Befreiungsvorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 ist eng auszulegen, da die Ziele der Verordnung entsprechend ihres ersten und zweiten Erwägungsgrunds darin liegen, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen (EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07, NZV 2009, 435).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.06.2015 - 32 C 4265/14
    Demgegenüber können unerwartete Sicherheitsmängel oder sonstige Defekte nur dann als außergewöhnlich i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 qualifiziert werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und auf Grund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (BGH, Urteil vom 12.11.2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070).
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